Informationspflicht des Versicherungsvermittlers
Schweiz (CH): Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Art. 45

Identität und Adresse Ihres Versicherungsvermittler
Unternehmung: Akademis GmbH, Badenerstrasse 329, CH-8003 Zürich, Registernummer: 30577
Vermittler: Roger Nägeli, Badenerstrasse 329, CH-8003 Zürich, Registernummer: 30707

Die Registereintragung kann im Internet überprüft werden. Die Bestellung einer schriftlichen Registrierungsbestätigung kann in der Schweiz und im Liechtenstein kostenpflichtig sein.

Registereinsicht: www.vermittleraufsicht.ch
Kontaktstelle: Bundesamt für Privatversicherungen BPV, Schwanengasse 2, CH-3003 Bern

Von wem stammen die angebotenen Versicherungsdeckungen bzw. bestehen Vertragsbeziehungen?
Wir haben mit den nachstehenden Gesellschaften Vergütungsverträge abgeschlossen oder streben diese an, welche alle vom jeweiligen Versicherer angebotenen Versicherungszweige zum Inhalt haben und wofür wir die marktüblichen Courtagen erhalten. Es bestehen zwischen der Akademis GmbH als Versicherungsvermittler und den nachstehenden Gesellschaften keine wirtschaftlichen oder personellen Verflechtungen.

ACE Versicherungen AG GVB Privatversicherungen AG sanavals
Agilia Helsana Sanitas
AMB Appenzeller Versicherungen Helvetia Versicherungen SLKK
AQUILANA Baden Innova Smile.direct Versicherungen
Assista Rechtsschutz AG Klug Krankenversicherung Sodalis
Assura KMU Krankenversicherung Solida
Atupri Gesundheitsversicherung Kolping Stoffel
Avenir KPT CPT Sumiswalder
AXA Versicherungen AG Krankenkasse Birchmeier Supra
Basler Versicherungen Krankenkasse Steffisburg SUVA
Branchen Versicherung Schweiz Krankenkasse Wädenswil Swica
Caisse-maladie Vallee dEntremont Luzerner Hinterland Swiss Life
CAP Rechtsschutz Maxi.ch Versicherungen AG Sympany
Cardif Versicherungen Nationale Suisse Versicherungen Vaudoise Générale
Concordia ÖKK Versicherung der Schweizer Ärzte
CSS Versicherung AG Orion Rechtsschutz Visana
Dextra Pax Leben Visperterminen
EGK Elips Life Provita Vita surselva
Emmental Flaachtal Publisana XL Insurance Switzerland Ltd
Galenos Rhenusana Zenith Life
Groupe Mutuel Assurances Sanagate Zürich Versicherungsgesellschaft

Wer kann für Nachlässigkeiten, Fehler oder unrichtige Auskünfte haftbar gemacht werden
Selbstverständlich ist es unser erklärtes Ziel, dass die Empfehlungen und Auskünfte richtig sind und keine Fehler geschehen. Sollte dennoch ein Fehler geschehen, werden wir uns umgehend bemühen, die Sache zu berichtigen. Nötigenfalls kann der Vermittler oder der Versicherer, der das betroffene Versicherungsprodukt anbietet, haftbar gemacht werden.

Wie werden die Personendaten bearbeitet und wie werden sie aufbewahrt?
Die Akademis GmbH und der Versicherer können im erforderlichen Umfang Vertrags- und Vertragsabwicklungsdaten bei sich behalten oder untereinander austauschen sowie Daten an die an der Vertragsabwicklung beteiligten Dritten im In- und Ausland, insbesondere an Mit- und Rückversicherer, sowie an in- und ausländische Gesellschaften ihrer Gruppe zur Bearbeitung weiterleiten. Die Akademis GmbH und der Versicherer verwenden diese Daten insbesondere für die Risikoabklärung, für die Bearbeitung von Versicherungsfällen und für statistische Auswertungen. Die Daten werden physisch und/oder elektronisch aufbewahrt.

Der Versicherer kann bei Verdacht auf Vermögens- oder Urkundendelikte sowie im Falle, dass er wegen betrügerischer Begründung eines Versicherungsanspruches vom Vertrag zurücktritt, Meldung an ein zentrales Informationssystem erstatten. Ferner können die Akademis GmbH und der Versicherer bei Amtsstellen und weiteren Dritten sachdienliche Auskünfte, zum Beispiel über den Schadenverlauf oder im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss, der Vertragsabwicklung oder einem allfälligen Versicherungsfall einholen.

Bei Personenversicherungen und Verträgen der beruflichen oder betrieblichen Vorsorge können zudem die behandelnden Ärzte, Spitäler und sonstige Drittpersonen dem Versicherer oder ihrem medizinischen Dienst alle im Zusammenhang mit dem Versicherungsantrag und der Vertragsabwicklung erforderlichen Auskünfte erteilen. Diese Personen sind zu diesem Zweck ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht entbunden. Dies gilt unabhängig vom Zustandekommen des Versicherungsvertrages.

Der Versicherungsnehmer und die versicherte Person haben das Recht, sowohl beim Versicherer als auch bei der Akademis GmbH über die Bearbeitung der sie betreffenden Daten die gesetzlich vorgesehenen Auskünfte zu verlangen.